Peer Böttcher

Dubito, Cogito, Ergo Sum
 

EDV-Sachverständiger  IT-Forensiker - Dozent


 § 238 StGB

Sind Sie Stalkingopfer? 

Bei folgenden Informationen und angesagten Tätigkeiten handelt es sich um keine rechtliche Beratung !!!

Wenn auch Sie leider Opfer von Stalking/Cyberstalking sind, dann wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens.

Seit dem Stalking-Gesetz (neuer § 238 StGB) steht das unbefugte und beharrliche Nachstellen und Belästigen anderer Menschen nun endlich unter Strafe.

Ihr Rechtsbeistand kann sich dann gerne mit mir in Verbindung setzen, um eine eventuelle Beweissicherung zu vereinbaren.

Bei einem zeitkritischen Sachverhalt kann selbstverständlich auch vor Ort eine Auswertung

durchgeführt werden.

Definition und Sachverhalt

Stalking beschreibt das Verhalten von Menschen, die einen Mitmenschen mit ständigen Telefonanrufen, Briefen, E-Mails, Auflauern und Verfolgen, Liebesbekundungen oder Drohungen verfolgen, belästigen, terrorisieren. Für Stalking gibt es weder eine allgemein typische Verhaltensweise noch eine bestimmte Ursache oder spezielle Motivation. Auch ist Stalking kein neues Krankheitsbild.

Stalker sind nicht zu verwechseln mit Menschen, die vorübergehend unter Liebeskummer leiden und ihren ehemaligen Partner noch eine Weile mit Telefonanrufen oder Briefen behelligen. Vielmehr handelt es sich eher um ein einseitiges Kontaktstreben. Der eine (Stalker) versucht Aufmerksamkeit zu bekommen. Er möchte in irgendeiner Form eine Beziehung zu einem anderen Menschen (Opfer) erlangen. Doch die andere Person will dies nicht, kann aber die Kontaktversuche nicht unterbinden. 

Motive

  • Am häufigsten besteht der Wunsch eine auseinander gebrochene Beziehung wieder herzustellen oder eine Beziehung mit einer anderen Person einzugehen.
  • Rache oder Groll (Psychoterror) um einen anderen Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen.
  • Stalking als Lebenssinn.

Das Verhalten von Stalkern ist von einem massiven Realitätsverlust gekennzeichnet. Sie empfinden weder ihre Wahrnehmung noch ihr Verhalten als problematisch, vielmehr stellt dies in ihren Augen eine gerechtfertigte Reaktion auf die vom Opfer verschuldeten Ursachen dar. Das Opfer ist schuld an einer Kränkung, einer Provokation, einer falschen Diagnose. Deshalb ist Psychoterror in deren Augen mehr als berechtigt. Stalker sind leicht zu kränken. Sie wollen Liebe oder Rache, aber auf jeden Fall Aufmerksamkeit um jeden Preis, im Guten oder, wenn dieses nicht möglich ist, im Schlechten.

Was tun?

Da meine forensische Ausrüstung für den mobilen Einsatz ausgerichtet ist, bin ich in der Lage, fast an jedem Ort, den man mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder per Schiff erreichen kann, eine Beweissicherung / Wiederherstellung von digitalen Beweisen aus mobilen Endgeräten unter forensisch einwandfreien Bedingungen durchzuführen. Eine 100% Reisebereitschaft durch meine Person ist selbstverständlich gegeben.

Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich der Anfangstatbestand  nach § 238 StGB ermitteln, selbst wenn die Daten (Handy, Smartphone, iPhone, Tablet-PC, etc.) gelöscht, überschrieben oder anderweitig unlesbar gemacht wurden. .

Das von mir eingesetzte System UFED Touch Ultimate Ruggedized ermöglicht mir, die technologisch fortschrittlichste Extraktion, Dekodierung, Analyse und Berichtserstellung mobiler Daten, mithilfe derer Ihr Rechtsbeistand Klage erheben kann.

Teilen Sie mir per E-Mail den Typ des Gerätes mit und in kurzer Zeit wissen Sie, was alles rekonstruiert werden könnte.

Kontaktaufnahme:

Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Ich bin für Sie per E-Mail peer.boettcher@t-online.de zu erreichen oder rufen Sie mich per

Handy +49 151 41472467 an und nicht vergessen:

Je später der Abend, desto länger klingeln lassen...

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